Die Naturgefahrenversicherung – in Zeiten des Klimawandels unerlässlich

Naturgefahrenversicherung

Die Naturgefahrenversicherung, ehemals Elementarversicherung oder Elementarschadenversicherung, schützt Eigentümer und Mieter von Fertighäusern vor den finanziellen Folgen zerstörerischer Naturereignisse. Wir informieren Sie darüber, wie Sie Ihr Fertighaus und das Hausinventar mit einer Naturgefahrenversicherung gegen Elementarschäden absichern.

Der sich abzeichnende Klimawandel führt zu einem immer häufigeren Auftreten extremer Unwetterlagen bei zugleich zunehmenden Schadensausmaßen. Nach Einschätzung von Wetterexperten dürften sich extreme Schadensereignisse, die in der Vergangenheit etwa alle fünfzig Jahre auftraten, in Zukunft durchschnittlich einmal in jedem Jahrzehnt ereignen. Es wird erwartet, dass sich die Schäden aufgrund von Sturzfluten und Überschwemmungen an Flussläufen bis zum Ende dieses Jahrhunderts verdoppeln oder sogar verdreifachen werden.

Die Naturgefahrenversicherung ist zwar keine gesetzliche Pflichtversicherung für Hausbesitzer oder Mieter eines Fertighauses. Dennoch ist der Abschluss zu empfehlen, da die Zerstörung einer Immobilie bzw. des Wohnungsinventars zu den existenzbedrohenden Risiken zählt. Die Naturgefahrenversicherung ist daher zu einem wichtigen Bestandteil jeder privaten Sachversicherung geworden.

Welche Schäden werden mit einer Naturgefahrenversicherung abgedeckt?

Naturgefahrenversicherungen leisten dann finanziellen Ersatz, wenn durch Überschwemmungen, Erdrutsche, Lawinen, Schneelast, Erdsenkungen, Erdbeben, Vulkanausbrüche oder Schneelast Schäden an einem Fertighaus verursacht wurden.

Die Naturgefahrenversicherung übernimmt somit die Kosten für

  • notwendige Reparaturen eines versicherten Hauses sowie von Nebengebäuden (beispielsweise Gartenhaus und Garage),
  • Trockenlegung und Sanierungsarbeiten,
  • einen möglicherweise notwendigen Gebäudeabriss,
  • die Errichtung einer gleichwertigen Immobilie.

Bei einer vorübergehenden Unbewohnbarkeit eines Hauses übernimmt die Versicherung die Aufwendungen für eine erforderliche Unterkunft und gleicht bei einem Mietshaus die Mietausfälle aus. Wenn Inventar vollständig zerstört wurde, erstattet eine Naturgefahrenversicherung den Wiederbeschaffungswert. Bei beschädigtem Inventar werden die Reparaturkosten von der Versicherung übernommen.

Hinweis:
Beachten Sie, dass in ein Fertighaus eindringendes Grundwasser im Sinne der Versicherung nur dann als Überschwemmung im Sinne der üblichen Versicherungsbedingungen gilt, wenn es vor dem Eindringen in das Haus zunächst an die Oberfläche gelangt ist. Unterirdisch in ein Haus eindringendes Wasser gilt als Folge eines Baumangels. Ein finanzieller Schaden durch einen Baumangel wird durch die Naturgefahrenversicherung nicht abgedeckt.

Eigenständig oder nur als Zusatzbaustein?

Naturgefahrenversicherungen werden von der Versicherungswirtschaft nicht als selbstständige Versicherungen angeboten. Vielmehr muss die “Elementarversicherung” regelmäßig als zusätzlicher Versicherungsbaustein in eine Wohngebäudeversicherung bzw. in eine Hausratversicherung einbezogen werden.

Die Standarddeckung einer klassischen Wohngebäudeversicherung schützt nur vor Schäden durch Leitungswasser, Sturm und Hagel, nicht aber vor den finanziellen Folgen von Elementarschäden wie Starkregen, Hochwasser, Überschwemmungen und Rückstau.

Hinweis:
Verschiedene Vermögensgegenstände erfordern eine unterschiedliche Absicherung gegen Naturgefahren.

Die finanziellen Folgen von Elementarschäden an einer Immobilie können im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Schäden am Inventar sind mit einer Naturgefahrenversicherung im Rahmen der Hausratversicherung abzusichern. Durch Überschwemmung verursachte Schäden an Kraftfahrzeugen werden durch eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung ersetzt.

Enthält eine Wohngebäudeversicherung den Versicherungsbaustein Naturgefahrenversicherung, so wird hierdurch also nicht der Hausrat geschützt. Für einen Schutz des Wohngebäudes wiederum ist die Vereinbarung einer Elementarschadenversicherung in der Hausratversicherung nicht ausreichend.

Worauf Sie beim Abschluss achten sollten

Achten Sie auf die Vereinbarung einer dem Wert Ihres Fertighauses bzw. des Inventars angemessenen Versicherungssumme. Bei einer Unterversicherung ersetzt die Versicherung einen Schaden nur anteilig. Bei einer Überversicherung hingegen zahlen Sie als Versicherungsnehmer unnötig hohe Versicherungsprämien.

Im Schadensfall muss der Versicherte in seinem eigenen Interesse bestimmte Pflichten (Obliegenheiten) beachten:

  • Der Versicherte ist verpflichtet, alles zu tun, um einen Elementarschaden so gering wie möglich zu halten. Beispielsweise kann der Versicherte durch eine provisorische Abdeckung zerbrochener Fenster ein zusätzliches Einströmen von Regenwasser und damit eine Ausweitung des Schadens verhindern.
  • Vor der Vergabe von Handwerksaufträgen zur Beseitigung von Elementarschäden sollte unbedingt eine Schadensmeldung an den Versicherer erfolgen.

Für jedes Fertighaus abschließbar?

Zu welchen Bedingungen sich ein Fertighaus gegen Elementarereignisse versichern lässt, hängt vor allem von dem Risiko ab, dass die zu versichernde Immobilie zukünftig von einem Hochwasser betroffen wird.

Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft hat mithilfe von Daten der Wasserwirtschaftsämter eine Einteilung in Risiko-Zonen durchgeführt (Geo-Informationssystem ZÜRS, „Zonierungssystem für Überschwemmungsrisiko und Einschätzung von Umweltrisiken“).

Die meisten Immobilien in Deutschland wurden durch das Geo-Informationssystem ZÜRS einer bestimmten Gefährdungsklasse zugeordnet. Die Klassifizierung erfolgt entsprechend dem Hochwasser-Risiko, dem ein Gebäude unterliegt:

  • In die Gefährdungsklasse 1 (GK 1) gehören alle Gebäude, die voraussichtlich höchstens einmal in 200 Jahren von einem Hochwasser betroffen sind (sehr geringe Hochwasser-Wahrscheinlichkeit).
  • Gefährdungsklasse 2: Hochwasser weniger als einmal in 100 Jahren
  • Gefährdungsklasse 3: Hochwasser einmal in 10 bis 100 Jahren
  • Gefährdungsklasse 4: Hochwasser mindestens einmal in 10 Jahren

Der deutsche Immobilienbestand entfällt zu folgenden Anteilen auf die verschiedenen Gefährdungsklassen:

  • GK 1: 91,2 %
  • GK 2: 7,1 %
  • GK 3: 1,1 %
  • GK 4: 0,6 %

Als zusätzliches Risiko bewerten Versicherungsunternehmen, wenn eine Immobilie höchstens 100 Meter von einem Bach entfernt liegt.

Die meisten Immobilien in Deutschland können gegen Elementarschäden versichert werden. Auch dann, wenn sich ein Fertighaus in einer stark gefährdeten Zone der Gefährdungsklasse 4 befindet und wenn bereits sogenannte Vorschäden (Hochwasser-Schäden in den vorangegangenen Kalenderjahren) vorliegen.

Die Höhe der Versicherungsprämie

Die Höhe der Prämie ergibt sich aus dem individuellen Immobilienwert (Versicherungssumme), der Gefahrensituation (regionale Gefährdungsklasse) sowie anderen vertraglichen Bestimmungen (zum Beispiel: vereinbarter Selbstbehalt).

Je nach Umfang des Versicherungsschutzes (Versicherungssumme) beträgt die Jahresprämie für eine Naturgefahrenversicherung häufig unter 100 Euro. Damit kostet eine Naturgefahrenversicherung oft weniger als die Kasko-Versicherung für den privaten Pkw.

Da es sich bei einer Wohnimmobilie oft um den wertvollsten Vermögensgegenstand handelt, sollte der Abschluss einer Naturgefahrenversicherung für jeden Eigentümer eines Fertighauses eine hohe Priorität genießen.

Unsere Empfehlung: Naturgefahrenversicherung abschließen

Wir empfehlen den Inhabern eines Fertighauses, den Versicherungsbaustein Naturgefahrenversicherung in die Wohngebäudeversicherung und in die Hausratversicherung einzubeziehen. Nur so lassen sich erhebliche, oft existenzgefährdende wirtschaftliche Schäden durch Naturereignisse vermeiden, die in Zukunft deutlich häufiger als in der Vergangenheit auftreten (könnten).

Sie sollten eine Naturgefahrenversicherung selbst dann abschließen, wenn Ihr Fertighaus nicht in unmittelbarer Nähe eines Flusses oder eines Überschwemmungsgebietes liegt und keine unmittelbare Gefahr durch Naturereignisse zu drohen scheint.

Ganz unabhängig vom jeweiligen Standort einer Immobilie kann beispielsweise durch (immer häufiger auftretenden) Starkregen ein erheblicher Vermögensschaden eintreten, wenn große Regenmengen nicht schnell genug versickern oder über Kanalisation und Wasserläufe abgeleitet werden können.

Bildquelle: Cristina Gottardi | Unsplash

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